Patent auf Tomaten

Aktuelles


Sammeleinspruch gegen das Patent von Syngenta auf Tomaten

Hintergrund: 2015 erteilte das Europäische Patentamt (EPA) für die Firma Syngenta das Patent EP 1515600 auf Tomaten mit einem hohen Gehalt an sogenannten Flavonolen. Diese gelten als gesundheitsförderlich. Das Patent erstreckt sich auf die Pflanzen, die Pflanzensorten mit den entsprechenden Züchtungsmerkmalen, das Saatgut und die Früchte. Die „Erfindung“ besteht darin, Tomaten aus ihrer Ursprungsregion in Lateinamerika mit hier handelsüblichen Sorten zu kreuzen. Das Europäische Patentrecht verbietet Patente auf Pflanzensorten ebenso wie auf konventionelle Züchtung (Art 53 b, Europäisches Patentübereinkommen).

No patents on seeds bereitet einen Sammeleinspruch vor, an dem Sie sich beteiligen können, wenn Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • das PDF-Dokument unten auf dieser Seite herunterladen und ausfüllen (diese Angaben werden im Rahmen des Einspruchs öffentlich gemacht) und an uns bis zum 2. Mai 2016 zurückschicken.

Quelle: Kein Patent auf Leben!

Bitte helfen Sie Einspruch gegen dieses Patent einzulegen. Weitere Informationen und das PDF-Dokument finden Sie hier.




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